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Verdacht auf Subventioserschleichung in WND?

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Verdacht auf Subventionserschleichung in St. Wendel?

Das habe ich so noch nicht erlebt. Das riecht nach Skandal mit Fördermitteln bei der Stadt St. Wendel. Die SPD und die Grünen bringen mit ihren Erkenntnissen Bürgermeister Peter Klär in Turbulenzen.

Die Stadtverwaltung St. Wendel hat im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung öffentlich in einer Sitzungsvorlage zur kommunalen Wärmeplanung erklärt, es habe eine Bürgerbeteiligung gegeben. Nach dem derzeit bekannten Sachstand spricht jedoch vieles dafür, dass eine solche Beteiligung tatsächlich nicht stattgefunden hat. Genau dieser Punkt ist von zentraler Bedeutung. Das wäre Vortäuschung von Tatsachen.

Denn: Bürgerbeteiligung ist keine freiwillige Kür, sondern eine zwingende Voraussetzung für den Erhalt staatlicher Fördermittel im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung. Sie ist ausdrücklich Bestandteil der Förderbedingungen und damit rechtlich relevant. Gleichwohl hat sich St. Wendel nach außen als Vorzeigekommune präsentiert, die den Transformationsprozess vorbildlich, transparent und unter Einbindung der Bürgerschaft gestalte. Waren das Fake News? Lügen? Unwahrheiten?

Die SPD (Marc André Müller) und die Grünen in St. Wendel kommen nun zu dem Schluss, dass diese Darstellung nicht mit der Realität übereinstimmt. Sie verweisen auf gravierende Unstimmigkeiten im Verfahren und sehen den Verdacht, dass gegenüber Öffentlichkeit und Fördermittelgebern eine Bürgerbeteiligung behauptet oder suggeriert wurde, die in dieser Form nicht stattgefunden hat. Sollte sich dies bestätigen, wäre das kein formaler Fehler, sondern ein schwerwiegender Vorgang.

Aus meiner Sicht steht damit zumindest der Anfangsverdacht einer Täuschung im Zusammenhang mit staatlichen Fördermitteln im Raum – sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch gegenüber den Förderbehörden. Wenn Fördermittel unter der Voraussetzung beantragt oder bewilligt wurden, dass eine zwingend vorgeschriebene Bürgerbeteiligung erfolgt sei, diese aber faktisch nicht stattgefunden hat, drängt sich der Verdacht eines subventionsrechtlich relevanten Sachverhalts auf. Das ist kein so genanntes Kavaliersdelikt, das ist strafrechtlich relevant und führt in der Regel dazu, dass die Fördermittel zurückbezahlt werden müssen.

Ein solcher Vorgang muss zwingend durch die zuständigen Aufsichtsbehörden und – sofern erforderlich – durch die Justiz geprüft werden. Gerade bei einem zentralen Transformationsprojekt wie der kommunalen Wärmeplanung gilt: Transparenz, Rechtskonformität und ehrliche Beteiligung sind keine Nebensachen, sondern Grundbedingungen. Werden sie nur vorgegeben, beschädigt das nicht nur die Glaubwürdigkeit einer einzelnen Verwaltung, sondern das Vertrauen in staatliches Handeln insgesamt. Beste Grüße Armin König

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