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Krach um Teilzeitarbeit in der CDU

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CDU-Wirtschaftsflügel stellt Recht auf Teilzeit infrage

von Armin König

Die Debatte um Arbeitszeiten und das Recht auf Teilzeit gewinnt innerhalb der CDU erneut an Schärfe. Wie das Magazin Stern berichtet, fordert der Wirtschaftsflügel der Partei eine grundlegende Einschränkung des gesetzlichen Anspruchs auf Teilzeitarbeit. Konkret will die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) den bisherigen Rechtsanspruch auf Teilzeit abschaffen und künftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulassen.

Nach geltender Rechtslage haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich das Recht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, sofern dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Dieses Prinzip stellt die MIT nun offen infrage. Auf dem Bundesparteitag der CDU Ende Februar soll ein entsprechender Antrag beraten und beschlossen werden. Der Titel des Papiers ist programmatisch: „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“. Kritiker bezeichnen das als polemischen Unsinn.

Dem Antrag zufolge soll Teilzeitarbeit künftig nur noch bei „besonderen Gründen“ möglich sein. Als solche nennt die MIT unter anderem die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder berufliche Weiterbildungen. Freiwillige Teilzeit aus Gründen der persönlichen Lebensgestaltung – also ohne Betreuungs- oder Pflegeverpflichtungen – soll demnach nicht länger abgesichert werden.

MIT-Vorsitzende Gitta Connemann begründet den Vorstoß mit dem Fachkräftemangel. „Wer mehr arbeiten kann, sollte mehr arbeiten“, sagte sie dem Stern. Angesichts der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt dürfe es nicht Aufgabe des Sozialstaats sein, individuelle Arbeitszeitwünsche dauerhaft zu stützen.

Innerhalb der CDU stößt dieser Kurs jedoch auf deutliche Kritik. Der Vorsitzende des CDU-Sozialflügels, Dennis Radtke, warnte gegenüber den Funke-Zeitungen vor einer einseitigen Debatte. Mit einer Einschränkung des Teilzeitrechts „zäumen wir das Pferd von der falschen Seite auf“, sagte Radtke. Die CDU habe sich traditionell für Wahlfreiheit eingesetzt – auch bei der Gestaltung der Arbeitszeit.

Zwar teile er den Wunsch, mehr Menschen aus der sogenannten Teilzeitfalle zurück in Vollzeitbeschäftigung zu holen, so Radtke weiter. Dafür müssten jedoch zunächst die strukturellen Voraussetzungen verbessert werden. Defizite in der Kinderbetreuung und Pflege machten eine Ausweitung der Arbeitszeit für viele Beschäftigte faktisch unmöglich. Eine Begrenzung von Teilzeit auf bestimmte Lebenslagen würde zudem neue Abgrenzungsfragen aufwerfen, etwa nach Alter von Kindern oder Pflegegrad von Angehörigen – Entscheidungen, die Familien selbst treffen müssten.

Die statistischen Daten

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts arbeiteten 2024 rund 29 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland in Teilzeit. Besonders verbreitet ist Teilzeit bei Frauen: Knapp 49 Prozent von ihnen arbeiteten reduziert, bei Männern lag der Anteil bei etwa zwölf Prozent. Viele Frauen arbeiten nicht freiwillig in Teilzeit. Sie haben wichtige Gründe.

Eine im Januar veröffentlichte Umfrage im Auftrag des Bundesfamilienministeriums zeigt zudem, dass viele Mütter ihre Arbeitszeit gern erhöhen würden, wenn die Rahmenbedingungen dies zuließen. Rund 45 Prozent der Befragten gaben an, mehr arbeiten zu wollen, sofern Arbeitgeber stärker auf ihre Bedürfnisse eingingen, etwa durch flexible Arbeitszeitmodelle oder verlässliche Betreuung.

Kommentar

Die Forderung, den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit abzuschaffen oder massiv einzuschränken, wirkt vor diesem Hintergrund realitätsfern. Teilzeitarbeit ist kein „Lifestyle-Phänomen“, sondern ein Element des deutschen Arbeits- und Sozialsystems. Ohne Teilzeitmodelle ließen sich familiäre Pflege, Kindererziehung, Ehrenamt und Erwerbsarbeit in vielen Fällen nicht vereinbaren.

Der Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels verkennt zudem die Ursachen des Fachkräftemangels. Nicht zu viel individuelle Freiheit ist das Problem, sondern unzureichende Infrastruktur, mangelnde Flexibilität in Unternehmen und ein nach wie vor ungleich verteiltes Sorgearbeitsmodell. Wer hier mit rechtlichen Einschränkung reagiert, verkennt die Lage, diskriminiert einen Teil der Beschäftigten und riskiert politischen Vertrauensverlust.

Dass eine solche Debatte unter CDU-Kanzler Friedrich Merz geführt wird, markiert einen deutlichen Bruch mit früheren christdemokratischen Leitlinien. Unter Helmut Kohl wie auch unter Angela Merkel wäre eine derart pauschale Infragestellung von Arbeitnehmerrechten kaum denkbar gewesen.

Der Streit um die Teilzeit ist daher mehr als eine arbeitsmarktpolitische Detailfrage. Er ist ein Gradmesser dafür, wie nah oder fern politische Konzepte noch an den Lebensrealitäten der Menschen liegen.

Armin König

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